Schallpegelmessung bei Veranstaltungen

Schutz von Besuchern

Bei Veranstaltungen können durch die Beschallungsanlagen Schallpegel erreicht werden, die das menschliche Gehör schädigen. Betreiber von Veranstaltungsstätten als auch Veranstalter sind in der Pficht solche Gesundheitsschäden effektiv zu verhindern.

Ein geeigneter Weg um dieser Pflicht nachzukommen und dies gleichzeitig zu dokumentieren, ist eine Schallpegelüberwachung entsprechend der Anforderungen der DIN 15905-5.

Wir beraten Sie gerne bei der Planung dieser Überwachung und bieten auch die Durchführung mit Hilfe modernster Messysteme an.

Weitere Anforderungen

Neben dem Schutz von Besuchern der Veranstaltung können weitere Anforderungen an die Lärmpegelüberwachung gestellt werden, um zum Beispiel Anwohner zu schützen.

Die Ordnungsbehörde kann hierzu im Genehmigungsprozess der Veranstaltung Auflagen festlegen, die vom Veranstalter erfüllt werden müssen. Dies kann z.B. die Überwachung des Lärmpegels an definierten Emmissionsorten oder auch das sogenannte Einpegeln vor Beginn der Veranstaltung umfassen.

Wir beraten sie gerne individuell bei der Erfüllung aller gestellten Auflagen.

Kontaktieren Sie uns

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Schallpegelmessungen zu erfahren. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen die passenden Lösungen zu erarbeiten!

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